Förderprogramme
Übersicht der Silversky Lifesciences Förderprogramme
Zusamenfassung
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Wer wird gefördert?
Deutsche KMU und in Verbundprojekten auch FuE-Einrichtungen
Wie wird gefördert?
Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten; Förderquote bei KMU 25 – 45%, max. Zuwendung 380.000; Förderquote bei Forschunfseinrichtungen 100 %, max. Zuwendung 190.000 €.
Einreichungsfrist
Es gibt keine Frist, Projektanträge können fortlaufend eingereicht werden.
Sonstige Informationen
Es gibt drei Fördermodule: ZIM-Einzelprojekt: Förderung von Einzelprojekten eines KMU, ZIM-Kooperationsprojekt: Förderung von Kooperationsprojekten zwischen mind. zwei Unternehmen oder mind. einem Unternehmen und mind. einer Forschungseinrichtung, ZIM-Kooperationsnetzwerke: Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen. Die Netzwerke bestehen aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen).
Zusamenfassung
Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich einem der folgenden Technologiefeldern zuordnen lassen:
Biotechnologie
Elektronik; Autonomes elektrisches Fahren
Forschung für die zivile Sicherheit
Medizintechnik
Informations- und Kommunikationstechnologien
Materialforschung
Mensch-Technik-Interaktion
Photonik
Produktionstechnologie
Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Wer wird gefördert?
Deutsche KMU und in Verbundprojekten auch FuE-Einrichtungen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Förderquote KMU max. 50 % und von FuE-Einrichtungen max. 100 %. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Verbundförderquote von 65 % möglich.
Einreichungsfrist
15.04. und 15.10.
Zusammenfassung
Das Programm wendet sich an mittelständische Unternehmen aller Branchen, die neue Ideen nutzen wollen, um Innovationen zu generieren.
Wer wird gefördert?
Deutsche KMU
Wie wird gefördert?
Die Kosten für diese externen Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 10.000 bis 15.000 Euro. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden.
Einreichungsfrist
ohne Frist
Zusammenfassung
Das BMBF unterstützt Projekte im Vorfeld von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Mittelstand.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Einzelvorhaben von KMU zur Vorbereitung von nachfolgenden eigenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten.KMU, die noch keine oder wenig Erfahrung mit Forschungs- und Entwicklungsförderung haben.
Wie wird gefördert?
KMU erhalten maximal 50.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Einreichungsfrist
15.01. und 15.07.
Zusammenfassung
Es werden Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Partnern aus anderen EU-Mitgliedsländern zur Realisierung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen für zivile Zwecke gefördert. Dabei besteht keine Beschränkung im thematischen Schwerpunkt.
Wer wird gefördert?
Internationale Verbundprojekte von mindestens zwei KMUs aus zwei EUREKA-Mitgliedsstaaten (Vollmitglieder und assoziierte Staaten). Forschungseinrichtungen werden auch gefördert.
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 % der Projektkosten. Forschungseinrichtungen werden mit bis zu 100 % der Projektkosten bezuschusst. Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000 €.
Einreichungsfrist
Es sind pro Jahr zwei Stichtage vorgesehen. Die nächsten beiden Stichtage sind der 13.09.2018 und der 28.02.2019.
Zusammenfassung
Für bewilligte ZIM-Förderprojekte können während der Durchführung bis max. 6 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts zusätzlich „innovationsunterstützende Dienstleistungen“ bis max. 50.000 € Kosten gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Deutsche KMU, aus bewilligten ZIM-Projekten
Wie wird gefördert?
Die Förderquote beträgt 50 % der externen Kosten, d. h. max. 25.000 € Zuschuss.
Einreichungsfrist
Leistungen zur Markteinführung können ab Bewilligung, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende der Laufzeit des ZIM-Projekts beantragt werden.
Zusammenfassung
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind Projekte im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. In-Vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung dienen, förderfähig.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Wie wird gefördert?
In der Regel können die Kosten – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden.
Einreichungsfrist
30.06.2021
Zusammenfassung
In den Demonstratorprojekten soll die klinische Anwendbarkeit von systemmedizinischen Ergebnissen und entwickelten systemmedizinischen Modellen in der individualisierten Medizin belegt werden. Gefördert werden interdisziplinäre, klinisch-getriebene Pilotprojekte mit bis zu sechs Verbundpartnern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität, wie z. B. KMU mit einer Niederlassung in Deutschland.
Wie wird gefördert?
In der Regel können die Kosten – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Bei FuE-Einrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden.
Einreichungsfrist
15.08.2018
Zusammenfassung
Ziel der Maßnahme ist die Etablierung systemmedizinischer Forschungsansätze in gesundheitsökonomisch bedeutsamen Krankheitsbereichen, in denen solche Ansätze noch nicht entwickelt oder ausgereift sind. Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde mit bis zu sechs Verbundpartnern (Arbeitsgruppen), die durch einen systemmedizinischen Forschungsansatz eine fokussierte, klinisch relevante Fragestellung bearbeiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität, wie z. B. KMU mit einer Niederlassung in Deutschland.
Wie wird gefördert?
In der Regel können die Kosten – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Bei FuE-Einrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden.
Einreichungsfrist
26.09.2018
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf der Grundlage der Förderrichtlinie Mikrobielle Biofabriken für die industrielle Bioökonomie FuE-Vorhaben mit dem Ziel, neue, robuste und vielseitig anwendbare Mikroorganismen für die industrielle Biotechnologie zu identifizieren und zu Plattformorganismen für die industrielle Nutzung in einer Bioökonomie weiterzuentwickeln. Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union.
Wie wird gefördert?
In der Regel können die Kosten – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Bei FuE-Einrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden.
Einreichungsfrist
20.08.2018
Zusammenfassung
Es werden zwei verschiedene Module gefördert. Modul 1: Gegenstand der Förderung sind Ausgründungsaktivitäten von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich MTI. Gefördert werden können u. a. Validierungsstudien, Bedarfsanalysen und die Erstellung eines Geschäftsplans. Modul 2: Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland, an denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Wie wird gefördert?
Bei FuE-Einrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden. In der Regel können – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Förderhöchstsumme für Start-ups pro Projekt sind 400 000 Euro bei einer dreijährigen Laufzeit.
Einreichungsfrist
15.04. und 15.10.
Zusammenfassung
Die Förderung in dieser Maßnahme ist einerseits auf eine Förderlinie zur langfristigen und überwiegend rein akademischen Vorlaufforschung grundsätzlicher innovationsorientierter Fragestellungen ausgerichtet, welche in anderen, spezifischen Fördermaßnahmen thematisch nicht adressiert werden. Mit basisorientierten Projekten soll eine explorative Methoden-, Werkzeug- und Technikentwicklung im IT-Sektor unterstützt werden.
Andererseits ist die Fördermaßnahme auf die für die IT typische Entwicklung von integrativen und konvergenten Lösungen im Verbund von Forschung und Wirtschaft ausgerichtet.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind einzelne Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus zu Förderlinie A (Basisorientierte Projekte) und breite Verbünde aus Wirtschaft und Forschung zu Förderlinie B (Technologieallianzen).
Wie wird gefördert?
In der Regel können die Kosten – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Bei FuE-Einrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden.
Einreichungsfrist
21.06.2021